Einladung

Einladung

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Ein|la|dung ['ai̮nla:dʊŋ], die; -, -en:
1. das Einladen; Äußerung, mit der man jmdn. einlädt:
eine Einladung aussprechen, annehmen, ablehnen; eine schriftliche Einladung [zu einer Feier] bekommen.
2. Karte, Schreiben o. Ä., mit dem man jmdn. einlädt:
Einladungen schreiben, drucken lassen, verschicken.

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Ein|la|dung 〈f. 20
1. das Einladen
2. Aufforderung zum Besuch
● mündliche, schriftliche \Einladung; eine \Einladung annehmen, ablehnen; einer \Einladung Folge leisten; jmdm. eine \Einladung schicken

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1Ein|la|dung , die; -, -en:
das 2Einladen; das Verladen (1).
2Ein|la|dung , die; -, -en:
1. das Einladen; Äußerung, mit der man jmdn. einlädt:
eine E. aussprechen, annehmen, ablehnen;
eine schriftliche E. [zu einer Feier] bekommen;
einer E. folgen, Folge leisten;
Ü (ugs.:) die defekte Scheibe ist geradezu eine E. für Diebe (verlockt geradezu Diebe), das Auto zu entwenden;
die Leistung der gegnerischen Hintermannschaft war eine E. (bot viele Möglichkeiten) zum Toreschießen.
2. Einladungsschreiben:
-en drucken lassen.
3. Festlichkeit, Veranstaltung mit Gästen:
-en geben;
nach einer E. aufräumen.
4. (schweiz.) Aufforderung, etw. zu tun:
zweimal erging an ihn die E., sich um die Sache zu kümmern.
5. (Fechten) Klingenlage, mit der man absichtlich Blößen für einen gegnerischen Angriff öffnet.

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1Ein|la|dung, die; -, -en: das 1Ein-, Verladen.
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2Ein|la|dung, die; -, -en: 1. das 2Einladen; Äußerung, mit der man jmdn. 2einlädt: eine E. aussprechen, annehmen, ablehnen; eine schriftliche E. [zu einer Feier] bekommen; einer E. folgen, Folge leisten. 2. kurz für ↑Einladungskarte, -schreiben: -en drucken lassen, verschicken; Er ... drückte ihr seine E. zum Vormundschaftsgericht in die Hand (Sommer, Und keiner 37); Die Frau fragte die Lehrerin, ob man beim Betreten des Festsaals ... die E. vorzeigen müsse (Schwaiger, Wie kommt 14). 3. Festlichkeit, Veranstaltung mit Gästen: Man braucht eine größere Wohnung, wenn man -en geben will (Loest, Pistole 36); nach einer E. aufräumen. 4. (schweiz.) Aufforderung, etw. zu tun: zweimal erging an ihn die E., sich um die Sache zu kümmern. 5. (Fechten) Klingenlage, mit der man absichtlich Blößen für einen gegnerischen Angriff öffnet: die E. darf nur so viel von der Blöße freigeben, dass der Weg der Klinge zur eventuellen Parade nicht zu groß wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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